Frachtführerhaftung und Warenversicherung beantworten unterschiedliche Fragen
Die Haftpflicht des Frachtführers betrifft seine Haftung nach den jeweiligen Bedingungen und dem Vertrag. Eine Warenversicherung kann das Transportgut auf anderer Grundlage schützen. Keine Bezeichnung allein beweist den Schutz für jedes Ereignis, Land oder jede Tätigkeit.
Entscheidend ist die schriftliche Bestätigung
Maßgeblich ist kein allgemeines Siegel, sondern die schriftliche Zuordnung aktueller Unterlagen zum angenommenen Auftrag mit Strecke, Maschine, Wert und Ladebedingungen.
Der Versicherungsschutz wird für den konkreten Auftrag bestätigt.